Leistungen von A bis Z

Alltagskompetenzen - Schulen fürs Leben; Abruf einer Förderung für Maßnahmen an staatlicher Schule

Leistungsbeschreibung

Stand: 15.05.2024

Staatliche Schulen können im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ ihr zur Verfügung stehendes Schulbudget für die Projektwoche in Anspruch nehmen.

Im Rahmen des Konzepts arbeitet die gesamte Schulfamilie fächerübergreifend und mit qualifizierten externen Partnerinnen und Partnern zusammen. Inhaltlich umfassen die „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ den gesamten Bereich der Alltagskompetenzen und Lebensökonomie mit den Handlungsfeldern Gesundheit, Ernährung, Haushaltsführung, Selbstbestimmtes Verbraucherberhalten, Umweltverhalten und Digital handeln.

Für die im Rahmen der Projektwochen durchgeführten Aktivitäten werden den Schulen staatliche Mittel zur Verfügung gestellt. Diese sind vorgesehen für Honorare externer Partner und Fachkräfte, für Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler zu außerschulischen Lernorten im Rahmen von Unterrichtsgängen und Exkursionen sowie für Sachkosten (Materialien, Lebensmittel etc.). Das Budget der Schulen wird bei den jeweiligen Regierungen verwaltet. Der maximale Budgetumfang für eine Einzelschule pro Schuljahr ergibt sich rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 multipliziert mit 100 Euro. Dieses insgesamt zur Verfügung stehende Budget ist in der Praxis für alle Klassen einer gewählten Jahrgangsstufe zu verwenden, in der die Projektwoche stattfindet. Über die Mittelverwendung entscheidet die Schulleitung.

Voraussetzungen

  • An der Schule wird eine Projektwoche für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 durchgeführt.
  • Die Projektwoche wird an fünf zusammenhängenden Tagen oder im Rahmen mehrtägiger Projektmodule (zweigeteilt auf einen zweitägigen- und einen dreitägigen Projektblock) umgesetzt.
  • Die Durchführung der Projektwochen erfolgt unter Einbeziehung qualifizierter externer Experten und außerschulischer Lernorte, z. B. in Form von Kooperationen mit Bauernhöfen, Initiativen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz oder Aktionen zur Gesundheitserziehung. Dabei können Programme wie beispielsweise „Erlebnis Bauernhof“, „Landfrauen machen Schule“, „Ernährung macht Schule“, „Wissen wie’s wächst und schmeckt“, „Partnerschule Verbraucherbildung“, „Umweltschule in Europa“ oder „Landesprogramm für die gute, gesunde Schule Bayern“ eingebunden werden.

Verfahrensablauf

Übersicht über das Verfahren an staatlichen Schulen:

  1. Planung der Projektwoche durch Schule
  2. Durchführung der Projektwoche (bevorzugt fünf zusammenhängende Tage im Laufe des Schuljahres, alternativ zweigeteilt) in allen Klassen einer von der Schulleitung festgelegten Jahrgangsstufe (Jahrgangsstufen 1 - 4 bzw. 5 - 9)
  3. Dateneingabe und Upload der eingescannten Rechnung(en) mit Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit sowie Unterschrift durch die Schulleitung in die Umfrage im Bayerischen Schulportal
  4. Datenabruf und Begleichen der Rechnung(en) an Zahlungsempfänger durch zuständige Regierung zum 30.11., 31.01., 31.03., 31.05., 31.07. (Hinweis: Bis einschließlich zum 31. August eines Jahres können Rechnungen des unmittelbar vorhergehenden Schuljahres nachgereicht werden.)

Hinweise

Über „Weiterführende Links“ können Sie Hinweise zur Abwicklung (Sammlung der bisherigen kultusministeriellen Schreiben und Checklisten mit wichtigen Informationen zur Abwicklung etc.) abrufen. Bitte beachten Sie dabei das unterschiedliche Vorgehen für staatliche bzw. für nichtstaatliche Schulen (kommunale Schulen und private Ersatzschulen), bevor Sie die Projektwochen planen, durchführen und Ihr zur Verfügung stehendes Budget abrufen. Damit vermeiden Sie eventuelle Nachfragen durch die Regierungen und Verzögerungen bei der Rechnungsbegleichung.

Die Projektwochen sind verbindlich durchzuführen.

Das Konzept der Projektwochen muss nicht vorab bei der Schulaufsicht eingereicht und auch nicht genehmigt werden.

Fristen

Die Projektwoche ist bis Ende Juli eines Schuljahres durchzuführen. Die Rechnungen sind jeweils bis spätestens 31. August eines Jahres einzureichen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nachträglich eingereichte Rechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Kosten

Keine

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).